Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen, Diese AGB geiten im Geschäftsverkehr mit privaten (513 BGB) und gewerblichen

Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer Vergabe nach VOB/A

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Diese bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Belehrung zur Energieeinsparung

Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin: dass der Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung festgesetzt hat, dass bei einer Renovierung/Sanierung des Daches gleichzeitig eine

Wärmedämmung einzubringen ist. Die genauen Vorgaben, in welchem Umfang, sind in der Energieeinsparverordnung im Einzelnen festgelegt. Effet der Auftraggeber keinen entsprechenden Auftrag.

verstößt er möglicherweise gegen diese Vorschrift. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung

§ 3 Angebot – Preise

Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum Mit der Angebotsannahme geiten die Angebotspreise bis zur Beendigung der Baumaßnahme, wenn die Arbeiten binnen vier Monaten

begonnen werden. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner I %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in

angefressenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung je 1% Lohnkostenänderung

Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterte rechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei

der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des Auftragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen;

Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.

Das Angebot bleibt mit alten Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwandung kann im Einzelfall gestattet werden

§ 4 Entsorgung

Wird der Auftragnehmer mit der Entsorgung von Müll und Schutt beauftragt, so verpflichtet er sich dies ordnungsgemäß durchzuführen. Die dabei anfallenden Kosten sind nicht im Angebotspreis enthalten

und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die anfallenden Verwaltungskosten werden mit einer Pauschale in Höhe von € 40.00 zzgl. USt je Container in Rechnung gestellt

§ 5 Dachflächenfenster

Soweit sich auf dem Dach des Auftraggebers Dachflächenfenster befinden, kann es erforderlich sein, dass diese aufgrund veränderter Stärke der Dachlattung geringfügig höher gesetzt werden müssen.

Diese Arbeiten werden nicht vom Auftragnehmer übernommen. sondern müssen durch einen speziellen Fachhandwerker ausgeführt werden. den der Auftraggeber

§ 6 Witterungsbedingungen

Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen- Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist, wenn es sich um

ungewöhnliche Witterungsbedingungen handelt. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

§ 7 Weitergabe von Aufträgen (Einsatz von Subunternehmern)

Der Auftragnehmer darf die Ausführung von Leistungen oder Teile davon an Subunternehmer weitergeben. Der Inhalt des Unterauftrages sowie Name und Anschrift des Subunternehmers sind dem

Auftraggeber schriftlich mitzuteilen Der Subunternehmer ist verpflichtet die aktuell gültigen Regeln und derzeitigen Stand der Technik einzuhalten.

§ 8 Kfz-Pauschale

Die Kfz-Pauschale betragt im Raum München und Umgebung (bis 20 km) einmalig € 85.00 zzgl. USt_ und wird als gesonderter Posten in Rechnung gestellt.

§ 9 Vergütung

Gemäß S 332a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gesteilt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die

Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig. Skonto muss gesondert und ausdrücklich vereinbart sein.

§ 10 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Frist; innerhalb dieser Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer

nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch Beschädigung oder Bearbeitung

durch Dritte oder durch sonstige_ nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen hervorgerufen sind. haftet dieser nicht- Verschleiß und Abnutzungserscheinungen. die auf vertragsgerechtem

Gebrauch und oder natürlicher- Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle elektrisch/mechanischen Antriebsteile

von Lichtkuppelöffnungen. Dachfenstern lagen etc. Übrigen gilt die Verjährungsfrist gem. S 6343 BGB wie

2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und instandhaltungsarbeiten (Arbeiten. die nicht die Gebäudesubstanz betreffen}

5 Jahre bei Neubauerarbeiten und Arbeiten. die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder Arbeiten. weiche die

Gebäudesubstanz betreff

§ 11 Aufrechnungsverbot

festgestellt.

Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen. es sei denn. die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt. behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zählung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein

Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des

Auftragnehmers an diesen ab.

§ 13 Abnahme

Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung_ im Übrigen erfolgt die Abnahme nach S 640 BGB, Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk

nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt- Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhaften erfolgen.

§ 14 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung

Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch

Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fettigen Oberfläche berechnet_ Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so

genannte Aussparungen). zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen, Lüftungsöffnungen werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm übermessen_ Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen

bis I m Einzelgröße unberücksichtigt.

Auftraggeber und Auftragnehmer können weitere detaillierte Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen ATV VOB/C-Norm zugrunde legen.

§ 15 Sonstiges

Ist der Auftraggeber Verbraucher. so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern

sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Sollte eine der vorstehenden Regelungen – gleich aus welchem Rechtsgrund unwirksam) sein. so werden dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht

§ 16 Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Grunden diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter,

der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

EK Bedachungen Tel.: 08171 9116700

Geschäftsführer Elias Khatib

Leitenstraße 40 E-Mail: info@ekbedachungen.de

82538 Geretsried www.ekbedachungen.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können dafür das Beigefügte Muster-

Widerrufsformulare verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausbildung des Widerrufsrechts vor Ablauf der

Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen. die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,

dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standard\Lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem

die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es

sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren

wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem: welches der frühere Zeitpunkt ist.

Wir holen die Waren ab.

Ihre

EK Bedachungen